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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Mieter:in und der mo2drive GmbH über die Miete und Nutzung von mo2drive-Fahrzeugen.

Mit deiner verbindlichen Buchung gibst du ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald mo2drive die Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigt. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung gilt nur dann als Annahme, wenn sie ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.

Die bei Vertragsabschluss gültigen AGB und die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste sind Bestandteil des Mietvertrages. Abweichende Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag gehen diesen AGB vor.

2. Mietgegenstand und Voraussetzungen

mo2drive vermietet motorbetriebene Zweiradfahrzeuge unterschiedlicher Marken und Fahrzeugklassen. Das konkret gemietete Fahrzeug oder die vereinbarte Fahrzeugkategorie ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.

Zur Nutzung berechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und eine für das jeweilige Fahrzeug gültige und in Österreich anerkannte Lenkerberechtigung besitzen. Der Führerschein muss bei der Fahrzeugübernahme im Original vorgelegt und während jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann zusätzlich ein internationaler Führerschein oder eine gesetzlich anerkannte Übersetzung erforderlich sein.

Personen unter 18 Jahren benötigen vor Vertragsabschluss die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. mo2drive ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

Bei Entzug, Verlust, Ablauf oder Einschränkung der Lenkerberechtigung darf das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden. mo2drive ist darüber unverzüglich zu informieren.

3. Nutzung durch juristische Personen und berechtigte Fahrer:innen

Juristische Personen können Fahrzeuge mieten und hierfür Fahrer:innen benennen, sofern diese sämtliche Voraussetzungen nach Punkt 2 erfüllen. Name und Nutzungszeitraum der berechtigten Fahrer:innen müssen mo2drive vor Beginn der Nutzung schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden.

Das mietende Unternehmen hat dafür einzustehen, dass die von ihm eingesetzten Fahrer:innen diese AGB und sämtliche vertraglichen Pflichten einhalten. Eine Weitergabe des Fahrzeuges an nicht gemeldete oder nicht berechtigte Personen ist nicht gestattet.

Die Nutzung für Transport-, Kurier-, Zustell- oder Lieferdienste ist nicht erlaubt. Bei nachgewiesener unerlaubter gewerblicher Nutzung kann mo2drive den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und die in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste ausgewiesene Vertragsstrafe oder Zusatzgebühr verlangen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann nur insoweit verlangt werden, als er durch die Vertragsstrafe oder Zusatzgebühr nicht bereits abgegolten ist.

Bei einem begründeten Verdacht auf eine unzulässige Nutzung kann mo2drive geeignete Nachweise und eine Besichtigung des Fahrzeuges verlangen. Vor einer Vertragsbeendigung ist dem Mieter grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, soweit dies aufgrund der Dringlichkeit und Schwere des Verstoßes zumutbar ist.

4. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

Vor der Fahrzeugübernahme wird kontrolliert, ob die Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sind. Kann das Fahrzeug wegen eines fehlenden oder ungültigen Führerscheins, einer fehlenden Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen vom Mieter zu vertretenden Umstandes nicht übergeben werden, gelten die Stornierungs- und Nichterscheinensregelungen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.

Sichtbare Vorschäden sollen bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll oder durch Fotos dokumentiert werden. Stellst du weitere sichtbare Schäden oder Abweichungen fest, musst du mo2drive unverzüglich informieren. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt davon unberührt.

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht bereitgestellt werden, darf mo2drive ein technisch und funktionell gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug anbieten. Ist kein zumutbares Ersatzfahrzeug verfügbar, werden bereits bezahlte Entgelte für den nicht erbrachten Mietzeitraum zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Es muss sich in einem der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand befinden und vollständig mit allen überlassenen Schlüsseln, Fahrzeugpapieren, Helmen, Ladegeräten, Akkus und sonstigem Zubehör zurückgegeben werden.

Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß, standsicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgestellt werden. Es darf insbesondere nicht in Ladezonen, Bewohner- oder Anrainerparkzonen, Hauseinfahrten, auf Gehwegen, auf Privatgrundstücken oder an anderen unzulässigen Orten abgestellt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist es gereinigt sowie vollständig betankt beziehungsweise mit dem vereinbarten Mindestladestand zurückzugeben.

Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe trägt der Mieter die Verantwortung für das Fahrzeug. Bei verspäteter, unvollständiger oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe können die in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte und die tatsächlich notwendigen Rückführungs- oder Wiederherstellungskosten verrechnet werden. Ein zusätzlich geltend gemachter Schaden ist um bereits für denselben Nachteil verrechnete Entgelte zu vermindern.

5. Verhalten bei Unfall, Schaden, Panne oder Diebstahl

Unfälle, Schäden, Pannen, Verlust, Diebstahl und Vandalismus sind mo2drive unverzüglich telefonisch oder über den hierfür vorgesehenen Kontaktweg zu melden. Du musst alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um weitere Schäden zu verhindern und Beweise zu sichern.

Die Polizei ist jedenfalls bei Personenschäden, Diebstahl, Vandalismus, Fahrerflucht, unklarer Verschuldenslage oder auf begründete Aufforderung von mo2drive zu verständigen. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.

Bei einem Unfall oder Schaden sind aussagekräftige Fotos vom Fahrzeug, den beteiligten Fahrzeugen, der Unfallstelle und der Umgebung anzufertigen. Ein vollständig ausgefüllter Unfall- oder Schadensbericht ist mo2drive unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Kalendertagen, zu übermitteln.

Erklärungen, mit denen eine Haftung anerkannt, auf Ansprüche verzichtet oder ein Vergleich geschlossen wird, dürfen ohne Zustimmung von mo2drive nicht abgegeben werden. Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Polizei, Behörden und Versicherungen bleiben davon unberührt.

Reparaturen, Abschleppungen oder sonstige Arbeiten am Fahrzeug dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von mo2drive beauftragt werden, sofern nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist.

Bei einer Panne ist das Fahrzeug sicher abzustellen und mo2drive unverzüglich zu verständigen. Das Fahrzeug darf nicht weiterbenutzt werden, wenn dadurch Personen gefährdet oder zusätzliche Schäden verursacht werden könnten.

Bei einer schuldhaften Verletzung der Melde-, Mitwirkungs- oder Schadensminderungspflichten haftest du nur insoweit, als dadurch die Feststellung oder Regulierung des Schadens konkret erschwert, der Versicherungsschutz beeinträchtigt oder der Schaden vergrößert wurde.

6. Pflichten und zulässige Nutzung

Du bist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, den Herstellerhinweisen und den Anweisungen von mo2drive zu verwenden. Vor jeder Fahrt ist das Fahrzeug auf erkennbare sicherheitsrelevante Mängel zu kontrollieren. Warnanzeigen, ungewöhnliche Geräusche, technische Probleme oder Beschädigungen sind mo2drive unverzüglich zu melden.

Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung angeführten Fahrer:innen und nur innerhalb des vereinbarten Nutzungsgebietes verwendet werden. Fahrten außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebietes bedürfen der vorherigen Zustimmung von mo2drive. Auslandsfahrten sind nicht gestattet.

Nicht erlaubt sind Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; es gilt eine vertragliche Grenze von 0,0 ‰. Ebenfalls untersagt sind Motorsportveranstaltungen, Rennen, Fahrschulungen, Fahrzeugtests, unzulässige gewerbliche Transport- oder Lieferdienste, die Beförderung gefährlicher oder ungeeigneter Gegenstände, eigenmächtige Umbauten, Manipulationen sowie die Nutzung ohne gültigen Mietvertrag.

Rauchen auf oder unmittelbar am Fahrzeug ist nicht gestattet, wenn dadurch das Fahrzeug, Zubehör oder andere Personen beeinträchtigt werden können.

Beifahrer:innen dürfen nur mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist. Bei Motorrädern müssen sie das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die vorgesehenen Fußrasten sicher erreichen können. Die gesetzliche Helmpflicht, die höchstzulässige Personenanzahl und das für das jeweilige Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht sind einzuhalten.

Das Fahrzeug ist bei jedem Abstellen ordnungsgemäß zu sichern. Die Lenkersperre und vorhandene zusätzliche Sicherungseinrichtungen sind zu verwenden. Schlüssel, Fahrzeugpapiere und herausnehmbare Akkus dürfen nicht unbeaufsichtigt oder für unbefugte Personen leicht zugänglich zurückgelassen werden.

Du haftest für die während der Mietdauer verursachten Verkehrsverstöße, Mauten, Parkgebühren, Organmandate, Verwaltungsstrafen und Abschleppkosten. Zusätzlich kann die in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste ausgewiesene Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.

Auf begründete Anfrage von mo2drive musst du Auskunft über den Standort und Zustand des Fahrzeuges geben und nach angemessener Vorankündigung eine Besichtigung ermöglichen.

7. Akkus, Batterien und Laden

Bei Elektrofahrzeugen müssen Batterien, Ladegeräte und Ladekabel sachgemäß, sorgfältig und entsprechend den Herstellerhinweisen verwendet werden. Das Laden darf nur mit den von mo2drive bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Ladegeräten und an geeigneten, sicheren Stromquellen erfolgen.

Beschädigte, verformte, ungewöhnlich heiße oder sonst auffällige Batterien dürfen nicht geladen oder weiterverwendet werden. In diesem Fall ist mo2drive unverzüglich zu verständigen.

Eine länger andauernde vollständige Entladung, unsachgemäße Lagerung, Feuchtigkeit, extreme Hitze, Sturz, gewaltsames Öffnen oder die Verwendung nicht freigegebener Ladegeräte kann die Batterie dauerhaft beschädigen und ist zu vermeiden.

Bei Rückgabe muss die Batterie den vereinbarten beziehungsweise auf der Website oder in den Rückgabehinweisen angegebenen Mindestladestand aufweisen.

Für Verlust, Diebstahl, Tiefenentladung oder Beschädigung einer Batterie gelten die Haftungsbestimmungen gemäß Punkt 8 und die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Normale Abnutzung, altersbedingter Kapazitätsverlust und technische Defekte, die nicht vom Mieter verursacht wurden, fallen nicht in dessen Haftung.

8. Versicherung, Haftung und optionale Haftungsreduzierung

Sämtliche Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden gegenüber Dritten, nicht jedoch Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst.

Soweit du nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden am Mietfahrzeug einzustehen hast, haftest du grundsätzlich in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Normale Abnutzung und technische Defekte, die du nicht verursacht hast, stellen keinen von dir zu ersetzenden Schaden dar.

Vor Mietbeginn kann eine optionale vertragliche Haftungsreduzierung vereinbart werden, die auf der Website auch als Vollkasko-Option bezeichnet werden kann. Die angebotenen Haftungsstufen, Selbstbehalte, Entgelte und Geltungszeiträume ergeben sich ausschließlich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste und der Buchungsbestätigung. Die Haftungsreduzierung ist kein eigener Versicherungsvertrag zwischen dir und mo2drive, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Ohne ausdrücklich vereinbarte Haftungsreduzierung besteht keine vertragliche Begrenzung deiner gesetzlichen Haftung. Die Haftungsreduzierung gilt für die vereinbarte und bezahlte Mietdauer sowie für jeden voneinander unabhängigen Schadensfall gesondert. Mehrere Schäden, die auf einem einheitlichen Ereignis beruhen, gelten als ein Schadensfall. Ist der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der vereinbarte Selbstbehalt, ist nur der niedrigere Schaden zu bezahlen.

Die für das Fahrzeug gewählte Haftungsreduzierung gilt nicht für Batterien. Für Verlust, Diebstahl, Tiefenentladung oder Beschädigung einer Batterie gilt unabhängig von der gewählten Fahrzeugoption der in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste gesondert ausgewiesene Selbstbehalt. Die Haftung ist auch hier mit dem tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsschaden begrenzt.

Betrifft dasselbe Schadensereignis sowohl das Fahrzeug als auch eine Batterie, werden der Fahrzeug- und der Batterie-Selbstbehalt nicht zusammengerechnet; maßgeblich ist der höhere der beiden einschlägigen Selbstbehalte. Soweit die Preisliste den Batterie-Selbstbehalt ausdrücklich je Batterie festlegt, gilt dieser bei Verlust oder Beschädigung mehrerer Batterien für jede betroffene Batterie gesondert.

Die Haftungsreduzierung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Sie kann ferner insoweit entfallen, als der Schaden durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, durch die Überlassung an nicht berechtigte Fahrer:innen, durch eine nicht genehmigte Nutzung, durch eine schwerwiegende Verletzung der Sicherungspflichten oder durch eine schuldhafte Verletzung der Melde- und Mitwirkungspflichten verursacht oder vergrößert wurde.

Geldstrafen, Verwaltungsstrafen, Abschleppkosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Fahrzeugpapieren, Helmen, Ladegeräten und sonstigem Zubehör sind von der Fahrzeug-Haftungsreduzierung nicht umfasst. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste.

9. Haftung von mo2drive

mo2drive haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet mo2drive für Personenschäden sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Für persönliche Gegenstände, die im oder am Fahrzeug zurückgelassen werden, haftet mo2drive nur, wenn deren Verlust oder Beschädigung von mo2drive oder einer zurechenbaren Person schuldhaft verursacht wurde.

Die Nutzung von Handyhalterungen, USB-Anschlüssen und vergleichbaren Zusatzeinrichtungen erfolgt unter Beachtung der Herstellerhinweise und der Straßenverkehrsvorschriften. Die Haftung für einen von mo2drive zu vertretenden Defekt dieser Einrichtungen bleibt unberührt.

Kann ein Fahrzeug wegen eines nicht vom Mieter verursachten technischen Defekts nicht genutzt werden, kann mo2drive ein zumutbares Ersatzfahrzeug bereitstellen. Ist dies nicht möglich, wird das Mietentgelt für den Zeitraum der nachgewiesenen Nichtbenutzbarkeit anteilig zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Preise, Zusatzkosten und Zahlung

Für Mietpreise, Selbstbehalte, Zusatzleistungen, Bearbeitungsgebühren, Vertragsstrafen sowie Verlust- und Beschädigungskosten gilt ausschließlich die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Die maßgebliche Fassung der Preisliste soll in der Buchungsbestätigung durch ihr Datum oder ihre Versionsbezeichnung festgehalten werden.

Der verbindliche Gesamtpreis der gebuchten Mietleistung wird vor Abschluss der Buchung oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Bei einer später vereinbarten Verlängerung gilt die zum Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung gültige Preisliste.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist das Mietentgelt vor der Fahrzeugübernahme über die in der Buchung oder Rechnung angegebene Zahlungsart zu bezahlen. mo2drive kann die Fahrzeugübergabe bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge verweigern.

Zusätzliche Kosten werden nur verrechnet, wenn die Voraussetzungen dieser AGB und der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste erfüllt sind. Schadenersatzforderungen bleiben auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt; bereits für denselben Nachteil verrechnete Pauschalen oder Gebühren sind anzurechnen.

Fällige Forderungen können nach vorheriger Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsvertreter zur Einziehung übergeben oder abgetreten werden. Notwendige und angemessene Betreibungs- und Einbringungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.

Verlängerungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Eine Verlängerung kommt erst mit vollständigem Zahlungseingang und ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch mo2drive zustande. Bis dahin bleibt der ursprünglich vereinbarte Rückgabetermin verbindlich. Ausdrücklich getroffene abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

11. Mietdauer, Stornierung, Vertragsbeendigung und Fahrzeugrückholung

Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine Verlängerung kommt ausschließlich nach Maßgabe von Punkt 10 zustande.

Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeuges ist möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Rückerstattung des Mietentgelts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.

Unbefristete Mietverträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich oder elektronisch gekündigt werden.

Eine Stornierung vor Mietbeginn ist nach den in der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste ausgewiesenen Stornierungsbedingungen möglich. Die Stornierung ist schriftlich oder elektronisch zu erklären. Für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Stornierung bei mo2drive eingeht.

Bei einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag über die Vermietung eines Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches vierzehntägiges Rücktrittsrecht. Eine von mo2drive vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit bleibt davon unberührt.

Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund für mo2drive liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Mieter mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung erheblich in Verzug ist;
  • bei der Buchung oder Fahrzeugübernahme unrichtige Angaben zur Identität oder Lenkerberechtigung gemacht wurden;
  • das Fahrzeug einer nicht berechtigten Person überlassen wird;
  • das Fahrzeug außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebietes oder zu einem nicht genehmigten Zweck verwendet wird;
  • das Fahrzeug erheblich gefährdet, unsachgemäß behandelt oder nicht ordnungsgemäß gesichert wird;
  • eine notwendige Besichtigung oder Auskunft über Standort und Zustand des Fahrzeuges trotz begründeter Aufforderung verweigert wird; oder
  • sonstige wesentliche vertragliche Pflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt werden.

Soweit es nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar ist, ist vor der außerordentlichen Vertragsbeendigung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen.

Nach Vertragsende oder nach einer wirksamen vorzeitigen Vertragsbeendigung ist das Fahrzeug samt Schlüsseln, Fahrzeugpapieren, Batterien, Ladegeräten, Helmen und sonstigem überlassenen Zubehör unverzüglich und ordnungsgemäß am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, kann mo2drive den Mieter schriftlich oder elektronisch zur Rückgabe auffordern und eine angemessene Rückgabefrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist mo2drive berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeuges auf rechtlich zulässigem Weg durchzusetzen.

Der Mieter stimmt zu, dass mo2drive das Fahrzeug nach Ablauf der gesetzten Rückgabefrist selbst oder durch einen beauftragten Dritten von einem allgemein zugänglichen Standort abholen und zum Betriebsstandort zurückführen darf. Eine Abholung darf nur erfolgen, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Diese Zustimmung berechtigt nicht zum Betreten von Wohnungen, Geschäftsräumen, verschlossenen Garagen, Privatgrundstücken oder anderen nicht allgemein zugänglichen Bereichen und nicht zur Anwendung von Gewalt. Befindet sich das Fahrzeug in einem solchen Bereich, erfolgt eine Rückholung nur mit Zustimmung der verfügungsberechtigten Person oder auf Grundlage einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung. Die zwingenden gesetzlichen Besitzschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Im oder am Fahrzeug vorgefundene persönliche Gegenstände werden, soweit möglich, dokumentiert und zur Abholung bereitgehalten. Sie dürfen nicht zur Sicherung offener Forderungen zurückbehalten, verwendet oder verwertet werden.

Die erforderlichen, angemessenen und nachweislich entstandenen Rückhol- und Rückführungskosten können dem Mieter verrechnet werden, soweit er die nicht fristgerechte Rückgabe zu vertreten hat. Bereits für denselben Nachteil verrechnete Entgelte oder Pauschalen sind auf diese Kosten anzurechnen.

12. Datenschutz, Bonitätsprüfung und Fahrzeugortung

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen.

Soweit mo2drive vor Vertragsabschluss im Einzelfall eine Bonitätsprüfung durchführt, erfolgt diese nur bei Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage und nach vorheriger Information der betroffenen Person. Einzelheiten zu einer möglichen Abfrage bei CRIF oder einem anderen Bonitätsdienstleister ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Fahrzeuge können zum Schutz vor Diebstahl, Verlust und nicht fristgerechter Rückgabe mit einem Ortungssystem, insbesondere einem Apple AirTag, ausgestattet sein. Eine Ortung erfolgt nicht zur laufenden Kontrolle des Fahrverhaltens oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen.

Ein Zugriff auf Standortinformationen erfolgt ausschließlich bei einem konkreten berechtigten Anlass, insbesondere:

  • bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeuges;
  • bei nicht fristgerechter Rückgabe und erfolgloser Kontaktaufnahme mit dem Mieter;
  • zur notwendigen Wiederauffindung oder rechtlich zulässigen Rückholung des Fahrzeuges;
  • bei einer gemeldeten Panne oder Notsituation, sofern die Standortfeststellung zur Hilfeleistung erforderlich ist; oder
  • zur Aufklärung eines konkreten Missbrauchs- oder Schadensverdachts.

Standortinformationen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen eingesehen und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Eine Übermittlung an Polizei, Gerichte, Versicherungen, Abschlepp- oder Rückholunternehmen oder sonstige berechtigte Stellen erfolgt nur, soweit dies im konkreten Fall erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Weitergehende Informationen zur Fahrzeugortung, insbesondere zu Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung.

Bonitätsprüfung

mo2drive kann vor Abschluss eines Mietvertrages im Einzelfall eine Bonitätsprüfung durchführen, wenn aufgrund der Vertragsdauer, der Zahlungsbedingungen, des Fahrzeugwertes oder anderer konkreter Umstände ein berechtigtes Interesse an der Prüfung eines möglichen Zahlungsausfallrisikos besteht.

Zu diesem Zweck können Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere für eine eindeutige Identifizierung erforderliche Daten an die CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, übermittelt werden. CRIF übermittelt mo2drive Informationen zur Beurteilung der Bonität beziehungsweise des statistischen Zahlungsausfallrisikos.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse von mo2drive besteht in der Vermeidung von Zahlungsausfällen und im Schutz vor wirtschaftlichen Risiken bei der Überlassung von Fahrzeugen.

Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht routinemäßig bei jeder Buchung, sondern nur, wenn sie aufgrund des konkreten Vertrags- oder Ausfallrisikos erforderlich und verhältnismäßig ist. Die betroffene Person wird vor Durchführung der Abfrage darüber informiert.

Das Ergebnis der Bonitätsprüfung wird nur so lange gespeichert, wie es für die Entscheidung über den Vertragsabschluss, die Dokumentation dieser Entscheidung sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch CRIF und die Möglichkeit einer Selbstauskunft sind unter www.crif.at/datenschutz verfügbar.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben wirksam und gehen diesen AGB vor. Soweit für Erklärungen keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben ist, können sie auch per E-Mail oder in einer anderen dauerhaft speicherbaren elektronischen Form abgegeben werden. Die Wirksamkeit mündlicher Individualvereinbarungen wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln zum Nachteil von Verbraucher:innen findet nicht statt.

14. Urheberrecht und Schutz der Inhalte

Die von mo2drive erstellten Texte, Bilder, Grafiken und Gestaltungselemente auf der Website sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die dafür erforderliche Werkqualität erreichen.

Eine Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe außerhalb der gesetzlich erlaubten Fälle bedarf der vorherigen Zustimmung von mo2drive. Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere Zitate im gesetzlich vorgesehenen Umfang, bleiben unberührt.

Stand: Juli 2026

Hast du noch Fragen?

Schreib uns doch unter: office@mo2drive.com

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